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Außergerichtliche Schuldenregulierung

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Leistbare Ratenzahlungen

Raten sind Teilzahlungen, mit denen Forderungen über einen bestimmten Zeitraum zurückgezahlt werden. Solche Teilzahlungen sind immer dann sinnvoll, wenn eine Forderung nicht auf einmal erledigt werden kann.

Ratenvereinbarungen entstehen auf dem Verhandlungsweg zwischen den Schuldner:innen und Gläubiger:innen. Schuldner:innen können von Gläubiger:innen nicht verlangen, dass sie sich auf ein Ratenangebot einlassen.

Bei Ratenvereinbarungen ist wichtig, dass

  • Raten nur in einer Höhe angeboten werden, die auch wirklich dauerhaft leistbar ist,
  • Ratenangebot und Ratenvereinbarung immer in schriftlicher Form festgehalten werden.

Zinssatzsenkung

Mit Abschluss eines Kreditvertrages wird die Höhe des Zinssatzes vereinbart. Der Zinssatz kann sowohl fix als auch variabel vereinbart werden.

Unter folgenden Umständen kann mit der Bank zu einem späteren Zeitpunkt über eine Senkung des Zinssatzes verhandelt werden:

  • Der aktuell übliche Zinssatz ist wesentlich niedriger als er bei Kreditabschluss war.
  • Aufgrund einer Einkommensverschlechterung können die Raten in der ursprünglichen Höhe nicht mehr eingehalten werden.
  • Wenn nach Fälligstellung und Berechnung von Verzugszinsen der Kredit wieder mit einer angemessenen Rate bedient werden kann.

Allerdings sind Verhandlungen nur dann sinnvoll, wenn die Raten wieder über einen gewissen Zeitraum hinweg geleistet werden konnten.


Befristete Stundung

Bei einer Stundung vereinbaren Schuldner:innen und Gläubiger:innen, dass die Schuldner:innen ihre Zahlungen für einen klar begrenzten Zeitraum einstellen. In der Praxis werden Stundungen für einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten ausgesprochen.

Stundungen sind allerdings nur bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll. Kann nicht abgesehen werden, dass nach Ablauf des Stundungszeitraumes die Ratenzahlungen wieder aufgenommen werden können, macht die Vereinbarung einer Stundung keinen Sinn.

Ebenfalls ist es wichtig zu bedenken, dass sich die Laufzeit des Kredits verlängert und/oder sich die Ratenhöhe durch eine Stundung erhöht, da für den Zeitraum der Stundung die Verzinsung weiterhin vorgenommen wird.


Umschuldung

Bei einer Umschuldung wird ein neuer Kredit aufgenommen, durch den die Forderungen aller bisherigen Gläubiger:innen ausbezahlt werden.

Grundsätzlich sollte eine Umschuldung vermieden werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch eine Umschuldung die Zahlungsunfähigkeit nur hinausgeschoben wird. Im Einzelfall kann eine Umschuldung sinnvoll sein, dies ist allerdings ganz genau zu prüfen. Die Aussicht, nur noch an eine Stelle zahlen zu müssen, ist kein hinreichendes Kriterium!

Warnung: Von einer Umschuldung ist unbedingt abzusehen, wenn dadurch noch weitere Personen, z. B. in Form einer Bürgschaftsübernahme, in die Schuldensituation verwickelt werden.


Abschlagszahlungen

Bei einer Abschlagszahlung bietet man Gläubiger:innen einen Prozentsatz der Forderung in Form einer Einmalzahlung an. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger:innen auf den Rest der Forderung. Sinnvoll sind Abschlagszahlungen bei älteren Forderungen, die zu einem Großteil aus Zinsen und Betreibungskosten bestehen.

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