SchuldenErstinfo: Dieses Webinar hilft Ihnen weiter
Sie möchten Ihre Schulden in Angriff nehmen? Mit dem Webinar SchuldenErstinfo können Sie gleich damit starten.
In diesem kurzem Online-Webinar lernen Sie, wie Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen. Melden Sie sich gleich hier an und erfahren Sie:
- Was Sie schon vor Ihrem individuellen Beratungstermin sofort tun können
- Wie eine Schuldenberatung abläuft
- Welche weiteren Schritte sinnvoll sind
Fragen zu Ihrer persönlichen Situation werden in Ihrem individuellen Beratungsgespräch geklärt.
Videotipps & FAQs: Sie sind mit Ihren Schulden nicht allein!
Weitere Hilfestellungen und Informationen haben wir für Sie in Videos und FAQs zumsammengefasst.
Häufige Fragen – kurz erklärt
Was tun bei Schulden
Zahlen Sie zuerst wichtige Fixkosten wie Miete oder Strom. Die Schuldenberatung ist kostenlos und unterstützt Sie vertraulich.
Sammeln und ordnen Sie die Briefe für Ihren Beratungstermin. Nur wenn wir wissen, worum es geht, können wir helfen.
Das sind Schulden, die lebenswichtige Dinge betreffen – z. B. Miete, Strom, Heizung, Alimente.
Holen Sie einen Exekutionsregisterauszug vom Bezirksgericht. In diesem sehen Sie alle geklagten Schulden. Sammeln und ordnen Sie alle Briefe, die Sie zu Schulden bekommen.
Wenn man seine Schulden nicht bezahlen kann, dann kann es zu einer Lohnpfändung (Video Lohnpfändung verlinken) kommen. Auch kann Sie der/die Gerichtsvollzieher:in aufsuchen und schauen, ob Sie wertvolle Gegenstände haben, die man verkaufen kann.
Vorbereitung auf den Termin
Machen Sie keine neuen Schulden. Halten Sie Ihr Konto im Plus. Machen Sie sich einen Überblick über Ihre Schulden. Zahlen Sie Ihre Fixkosten pünktlich ein.
Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: z. B. Schuldenliste, Kontoauszüge, Einkommensnachweise.
Ausweis, Meldezettel, Gläubiger:innenliste, Mietvertrag, Einkommensnachweise, Exekutionsregisterauszug
Schreiben Sie Bewerbungen und sammeln sie diese. Sie benötigen diese bei Gericht.
Ablauf der Beratung
Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation. Sie bekommen eine feste Ansprechperson.
Von Überschuldung spricht man, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken und es kein Vermögen gibt. Ob Sie überschuldet sind, besprechen wir mit Ihnen in Ihrem Beratungsgespräch.
Wichtige Zahlungen sind z. B. Miete, Strom, Gas, Heizung oder Alimente. Diese Ausgaben haben Vorrang.
Wir beraten Sie kostenlos und vertraulich. Wir beantworten Ihre Fragen und klären Sie über Ihre Rechte auf. Wir begleiten Sie bis sie keine Schulden mehr haben.
Privatkonkurs
Ein gerichtliches Verfahren, mit dem Sie Ihre Schulden dauerhaft regeln können. Es entstehen keinen neuen Zinsen oder Mahnspesen und Sie sind nach 3-7 Jahren schuldenfrei.
Zahlungsplan: fixer Betrag über 3–7 Jahre.
Abschöpfung: Pfändung des Einkommens über mindestens 3 Jahre.
Änderungen beim Einkommen, Wohnort, Unterhaltspflichten – auch Gewinne und Erbschaften. Gewinne und Erbschaften müssen gemeldet werden und werden zur Schuldentilgung genutzt.
Lohnpfändung
Ein Teil Ihres Einkommens wird von der auszahlenden Stelle (z. B.: Arbeitgeber, AMS oder Pensionsversicherung) direkt an Gläubiger:innen überwiesen.
Es gibt ein gesetzlich festgelegtes Existenzminimum. Die Höhe hängt von Einkommen und Unterhaltspflichten ab.
Sie erhalten Post vom Gericht oder Gläubiger. Auch Ihre auszahlende Stelle (z. B.: Arbeitgeber, AMS oder Pensionsversicherung) wird informiert.
Machen Sie sich einen Termin bei der Schuldenberatung aus. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterhaltspflichten beachtet werden. Bei Fragen melden Sie sich gleich bei uns.
Eine Sonderzahlung wird als eigenes Gehalt gesehen. Ein Teil davon ist pfändbar. Es wird nicht das der ganze Betrag gepfändet.